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Ambulante Badekur


Die ambulante Badekur wird auch „freie Badekur“ oder „offene Badekur“ genannt. Sie ist als Vorsorge- und Rehabilitationskur die „klassische“ Badekur. Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige können diese Art der Kur in Anspruch nehmen.

Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren dauern in der Regel drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es die Möglichkeit, den Kuraufenthalt zu verlängern. Die Arztkosten werden von der Kasse voll übernommen. Für Kurmittel und Anwendungen muss lediglich der übliche Eigenanteil gezahlt werden. Die Sozial- und Überforderungsklausel findet hierfür ihre Anwendung ( Befreiung): Kinder unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten.

Ambulante Kuren werden mit einem Mindestabstand von drei Jahren genehmigt. Für Fahrt, und Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe werden täglich € 13.- Zuschuss gewährt. Bei Kindern mit chronischen Erkrankungen beträgt der Zuschuss € 21.- und die Begrenzung der Kurdauer auf drei Wochen entfällt.

Mitglieder der privaten Krankenkassen haben einen Anspruch auf die genannten Kurleistungen, wenn sie einen Tarif abgeschlossen haben, der diese beinhaltet. Für Beamte im öffentlichen Dienst gelten die Vorschriften der Beihilfe.

Soweit die Indikationen mit denen unseres Hauses übereinstimmen, können Sie in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Kasse das Gesundheitszentrum Oberammergau als Ihren Kurort selbst bestimmen. Wichtig hierbei: Da Oberammergau kein anerkannter Badeort ist, müssen Sie darauf achten, dass auf Ihrer Bewilligung Oberammergau als Kurort eingetragen ist.

Ambulante Badekur

Ihr Weg zur ambulanten Badekur bei uns

  1. Arztbesuch - Ihr Hausarzt bestätigt Ihnen auf einem Formblatt die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationskur.
  2. Antragstellung - Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie die Anträge für die Art Ihrer Kur.
  3. Arztbesuch - Ihr Hausarzt geht mit Ihnen den Antrag durch und bestimmt auf Grund Ihrer medizinischen Akten die Behandlungsmöglichkeiten.
  4. Befürwortung - Die Krankenkassen befürworten die Kur und geben die Unterlagen an den Medizinischen Dienst weiter.
  5. Begutachtung - Der Medizinische Dienst prüft Ihren Antrag und bewilligt eine ambulante Kur.
  6. Planung - Sie setzen sich mit uns in Verbindung damit wir für Sie den Termin beim Badearzt in Bad Kohlgrub vereinbaren können. Sie teilen uns mit, für welchen Art der Übernachtung Sie sich entschieden haben und für welchen Zeitraum.
  7. Badearzt - Zum vereinbarten Termin gehen Sie mit Ihren Unterlagen zum Badearzt. Dieser verschreibt Ihnen Ihre Anwendungen.
  8. Ambulante Badekur -  Mit dem Rezept gehen Sie zur Therapieeinplanung unseres Hauses und Ihre Termine werden entsprechend den Anwendungen konkretisiert.